Architektenleistungen

Zunehmende Technisierung und Komplexität prägen unseren Alltag, auch das Bauwesen ist hiervon in besonderem Maße betroffen. Als Bauherr treffen Sie wichtige Entscheidungen, hier den Überblick zu behalten und alle Folgen der Entscheidungen richtig einzuschätzen, ist nicht einfach. Sie als Bauherr haben oft Rechte und Pflichten gegenüber den Gesetzgeber und den Auftragnehmer, die Ihnen nicht bekannt sind.
Nehmen Sie deshalb frühzeitig sowohl bei der Planung wie bei der Ausführung einen Sachverständigen in Anspruch, der Ihre Interessen rechtzeitig durchsetzt.
Auf Grund meiner Ausbildung und Erfahrung biete ich Ihnen die Architektenleistungen gemäß den Leistungsphasen der HOAI 2009 an.

Leistungen im Überblick

 

• Grundlagenermittlung,
bestehend aus der Ermittlung der Rahmenbedingungen technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen, Klärung der Aufgabenstellung, oder wenn Sie möchten, wird die Grundlagenermittlung durch Bestandsaufnahme, Standortanalyse, Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen ergänzt.

 

• Vorplanung,

Erarbeitung eines Planungskonzepts mit Varianten, Kostenschätzung, Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit mit Behördengängen.

• Entwurfsplanung,
die Projektplanung mit der Mitwirkung aller Beteiligten wird in eine fertige Form gebracht, je nach Projekt in Zeichnung und/oder Baubeschreibung, die zur Grundlage der Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung wird.

 

• Genehmigungsplanung,

Erarbeitung der Vorlagen und Anträge für Zustimmungen und behördliche Genehmigungen.

 

• Ausführungsplanung,
die Baumaßnahmen werden im Detail ausgearbeitet, unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorgaben, wenn gewünscht, wird eine Objektbeschreibung erstellt oder es werden die Ausführungspläne von Firmen überprüft.

 

• Vorbereitung der Vergabe,
an Hand der Ausführungsplanung wird eine Leistungsbeschreibung für alle Gewerke (Fenster, WDVS, etc.) erstellt. Die Gewerke erhalten die Vorgaben, wie die Arbeiten ausgeführt werden. Die Vertragstexte im Leistungsverzeichnis dienen als Grundlage für einen Bauvertrag. Die Gewerke werden gebeten ein Angebot für die Bauleistungen abzugeben und werden auf ihre Fachkompetenz geprüft.

 

• Mitwirkung bei der Vergabe,
Prüfung aller Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, Prüfung der Gewerke auf die Fachkompetenz, Erstellung eines Preisspiegels mit dem Idealbieter.

 

• Objektüberwachung,

Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z. B. Fachingenieure), Erstellung von Bauberichten, Überwachung des Zeitplans, Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt, Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung, Auflisten der Gewährleistungsfristen, Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen.

 

• Objektbetreuung und Dokumentation,
Objektbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen der Bauunternehmen; Übergabe aller Dokumente, etc. Außerdem möglich: Bestandspläne, Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen, Objektverwaltung usw..

 

Außerdem werden die Sachverständiger Leistungen angeboten, wie:

  • Bauschadensgutachten
  • Qualifizierte Baubegleitung und Abnahme
  • Immobilienbewertung