Bleiben Sie auf dem Laufenden

Hier erfahren Sie die Neuigkeiten rund um das Energetische Bauen und Sanieren.

Bei Bedarf informiere ich Sie gerne eingehender über die Themen.

 

KfW verbessert die Förderung im Jahr 2012

 

1. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012
1.1. Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung (Programm-Nr.: 152, 430)
Zum 01.04.2012 wird als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt.

 

1.2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430)
Zum 01.04.2012 werden wir einen neuen Effizienzhausstandard “KfW-Effizienzhaus
Denkmal“ einführen, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen (2,5 % Tilgungszuschuss). Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben; es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste durchzuführen.

 

2. Energieeffizient Sanieren – Zuschussvarianten ab 01.01.2012
2.1. Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm-Nr.: 431)
Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfWEffizienzhausb55) und zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Baubegleitung vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen oder bei weiteren geförderten
Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit eine Förderung von 50 % bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht.
Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“.

 

2.2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse (Programm-Nr.: 430)
Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden wir ab 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 % erhöhen.

 

 

Der Forum Verlag hat mein Fachbuch "Das Baustellenhandbuch der Energieberatung" veröffentlicht.

Das Baustellenhandbuch gibt allen Beteiligten einer energetischen Gebäudesanierung einen umfassenden und praxisnahen Gesamtüberblick über die Energieberatung. Dabei werden alle Beratungsleistungen in 3  Arbeitsschritten vorgestellt. Ferner werden Daten und Kennwerte zur umfassenden Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude bereitgestellt und Sie finden Erläuterungen zu wichtigen Vorschriften und DIN-Normen, sowie Hinweise zu aktuellen Förderprogrammen.

EU Gebäuderichtlinie ab 8. Juli 2010 in Kraft

 

Sie enthält verschärfte Anforderungen an Gebäude und den Energieausweis.
Die EU-Länder müssen nun bis Juli 2012 die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Novelle soll dazu beitragen, die Energie- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen.

 

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat auf einer Webseite (siehe unten) die wichtigsten Änderungen der EPBD zusammengefasst.

 

Daraus folgender Textauszug:

Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis: Die EU-Richtlinie wird vorschreiben, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufern bzw. Mietern der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss.

 

Maßnahmenpakete: Der Energieausweis muss zukünftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten. Ein Paket soll konkrete Maßnahmen für eine umfassende Sanierung enthalten, das andere Paket Vorschläge für einzelne Bauteile, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können. Die ausgewiesenen Modernisierungstipps können auch Angaben zur Amortisationsdauer beinhalten. Zusätzlich sollen Hinweise über die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben werden.

 

Niedrigstenergiehäuser für Neubauten: Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser errichtet werden. Bei Niedrigstenergiehäusern liegt der Energiebedarf fast bei Null. Diesem Standard müssen ab 2019 zudem alle neuen Gebäude entsprechen, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn die Maßnahme ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll ist.

DIN 1946-6 Lüftungen von Wohnungen

Warum ist diese Norm notwendig?
Die Energieeinsparverordnung räumt im § 6 der Gebäudedichtheit
denselben Stellenwert ein, wie dem Mindestluftwechsel. Nur gab
es in der Praxis leider immer wieder Diskussionen über die dazu
notwendigen Lüftungsmaßnahmen und wer für die Umsetzung
und die Einhaltung verantwortlich ist. Hier schafft die Norm Abhilfe.
Mit dem Lüftungskonzept existiert nun ein Weg die Notwendigkeit
von Lüftungstechnischen Maßnahmen schnell zu erfassen, die
notwendigen Volumenströme festzulegen und geeignete Systeme
auszuwählen.

 

Muss diese Norm eingehalten werden?

Die Energieeinsparverordnung schreibt zwingend einen Mindestluftwechsel

vor. D.h. der Nachweis, dass ein solcher Luftwechsel stattfindet, muss erbracht werden. Dies kann mit der überarbeiteten DIN 1946-6 erfolgen.

Die Norm wird erst durch ihre Benutzung zu einer anerkannten Regel der Technik, es kann jedoch derzeit schon davon ausgegangen werden, dass sie eine Regel der Technik darstellt. Sie wird also im Schadensfall als anzunehmende, anerkannte Regel der Technik herangezogen werden.

Wenn die alleinige Motivation für Lüftungssysteme die Schadensabwehr

ist, empfiehlt es sich deshalb zumindest zu prüfen, ob nach der Norm die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig über Gebäudeundichtigkeiten sicher gestellt ist oder ob weitere Lüftungsmaßnahmen notwendig sind.

(Quelle: Lunos FAQ)